Mediation

Definition

  • Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung selbstbestimmt und eigenverantwortlich im direkten Gespräch mit Hilfe der Mediatoren Lösungen entwickeln.

  • Ziel ist eine außergerichtliche Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld.

  • Die Mediatorinnen helfen den Konfliktparteien eigenverantwortlich eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Diese Lösungen sollen ihren tatsächlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechen.

  • Die allparteilichen Mediatorinnen leiten die Gespräche und sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich.

  • Sie achten auf die Einhaltung der Fairness und der Mediationsregeln.

  • Sie sind zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden.

  • Die allparteiliche Dritte (eine Mediatorin oder ein Mediatorinnen-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

  • Die Mediatorinnen werden von den Parteien selbst ausgewählt.

Mediation / Konfliktmanagement / Konfliktcoaching

Klarheit in der Kommunikation führt im Idealfall zu einem zufriedenstellenden Ergebnis und einer nachhaltigen Lösung für alle Beteiligten.

Aufgrund unserer unterschiedlichen Bedürfnisse reden wir manchmal aneinander vorbei.
Es kann zu Missverständnissen, Unstimmigkeiten und Gekränktheit kommen.

Manchmal entsteht daraus Misstrauen, Unwillen und Widerstand bis zu Tätigkeitsstillstand. Das gilt sowohl im privaten, als auch im beruflichen Bereich.

Im beruflichen Bereich zeigt sich dies oft bei MitarbeiterInnen durch erhöhte Krankenstände, Mobbing, Motivationsverlust, innere Kündigung und tatsächlicher Kündigung.

All das verbraucht viel Kraft, persönliche Ressourcen und kostet mitunter bei Unternehmen auch viel Geld!

Durch eine neutrale, aussenstehende und allparteiliche Person kann gemeinsam der zwischenmenschliche Konflikt erkundet werden, um eine tragfähige und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.

Ziel ist es eine für alle Seiten vorteilhafte und zukunftsorientierte Regelung zu entwickeln – ich arbeite auf Fairness bedacht – individuell ausgerichtet, lösungs- und zukunftsorientiert.

Voraussetzungen

  • Die Konfliktparteien sind verhandlungsfähig.

  • Sie sind sich des Konfliktes untereinander bewusst.

  • Sie haben die Absicht, den Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Vorteile & Ziele

  • ein sofort anwendbares und unbürokratisches Verfahren

  • berücksichtigt die Bedürfnisse und die konkrete Situation

  • ist freiwillig und respektiert die Interessen der Beteiligten

  • zielt auf eine einvernehmliche und zukunftsweisende Regelung

  • führt zu tragfähigen, nachhaltigen Lösungen und zu praktischen, umsetzbaren Vereinbarungen

  • Mediation ist das kostengünstigere (im Vergleich zu Gerichtsverfahren) Verfahren.

  • Mediation spart Zeit, da das Ergebnis schneller als bei einem Gerichtsprozess erzielt wird.

  • Die Lösung selbst kommt von beteiligten Parteien – es gibt niemanden, der besser als jeder für sich selbst entscheiden kann, welche Lösung die fairste ist.

  • Mediation bietet auch die Möglichkeit, wieder ein konstruktives Gesprächsklima zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist.

  • Mediation besticht durch ihre klar strukturierte Konfliktanalyse und beinhaltet das rasche Erkennen, richtige Handeln und Lösen von Konflikten.

  • Mittels optimalen Lösungsstrategien gelingt es, einen Konflikt rasch und für beide Parteien zufriedenstellend zu entschlüsseln.

  • Durch die Nachhaltigkeit der Problemlösung ergibt sich eine Situation, von der alle Beteiligten profitieren.

  • Mediationsgespräche sind absolut vertraulich.

  • Voraussetzung für eine Mediation ist die Bereitschaft aller Beteiligten, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

  • Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes

  • Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren sollen im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen – anzustreben ist ein

  • WIN – WIN – Ergebnis

Lehrlingsmediation (Lehrlingskündigung)

Der Gesetzgeber ermöglicht eine außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres. Davor muss ein Mediationsverfahren stattfinden.

Lehrberechtigte, der Lehrling (ev. gesetzliche Vertreter) und auf Verlangen des Lehrlings auch eine Person seines Vertrauens sind in die Mediation einzubeziehen. Zweck ist, die Problemlage für die Beteiligten nachvollziehbar darzustellen und zu erörtern, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist.

Durch Beiziehung von neutralen MediatorInnen, die speziell für diese komplexe Materie ausgebildet sind (ACHTUNG FRISTENLAUF!), können Missverständnisse und Kommunikationsprobleme zwischen Lehrberechtigten und Lehrlingen ausgeräumt werden und dadurch entweder die erfolgreiche Fortführung der Ausbildung gewährleistet werden, oder – bei Auflösung – wichtige Lernschritte in neue Lehrsituationen mitgenommen werden.

Mediation Familie / Scheidung

Im vielfältigen System Familie gibt es in unterschiedlichen Lebensfragen, wechselnden Familienkonstellationen und auch ins Arbeitsleben hineinspielend zahlreiche Anwendungsbereiche für Mediation, Klärungsgespräche und Konfliktcoaching:

  • Scheidung
  • Trennung
  • Erbschaft
  • Generationenkonflikte
  • Erziehung
  • Vereinbarkeit Beruf & Familie
  • Pflege
  • Familien-Betrieb – Betriebsübergabe
  • Konflikte mit an das System Familie angrenzende, externe Organisationen wie z.B. Schule, Sport, Gesundheit, SeniorInnenbetreuung etc.
  • Wohnen

Gesetzliche Regelungen / Förderungen betreffend Spezialgebiete mit Familienbezug:

  • geförderte Familien-Mediation (FLAG)
  • Behindertengleichstellung (BGStG)
  • Lehrlingsmediation
  • Familienmediation (Scheidung/Trennung, Generationenkonflikte, Erziehung, Erbstreitigkeiten etc.)

Prinzipien & Regeln

  • Freiwilligkeit

  • Eigenverantwortung

  • Aktive Mitarbeit

  • Fairness und Wertschätzung

  • Offenheit für Lösungen

  • Vertraulichkeit

    Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist ein Kernpunkt der Mediation. Sie gilt nicht nur für die Mediatorinnen, sondern für alle in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Sie soll gewährleisten, dass die Preisgabe von Informationen während der Mediation keiner Partei in einem nachfolgenden Zivilprozess zum Nachteil gereicht.

    • Verschwiegenheit – Die Mediatorinnen und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen äußern sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten
    • Eigenverantwortlichkeit der Parteien – die Lösung des Konflikts wird von den Parteien selbst entwickelt; Die Mediatorin hat die Prozessverantwortung für die Gesprächs- bzw. Verhandlungsführung.
    • Ergebnisoffenheit – Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen
    • Allparteilichkeit der Mediatorinnen – Die Mediatorin leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, ihre Haltung zeigt eine Bereitschaft zur Identifikation und Parteilichkeit mit jedem Beteiligten.
  • Ergebnisoffenheit

  • Orientierung an den Ressourcen

  • Blick in die Zukunft

  • Nachhaltigkeit

  • Neutralität und Allparteilichkeit

Unsere Mediationsangebote

  • Wirtschaftsmediation (Team-Konflikte / Konflikte mit KundInnen / KlientInnen / MitarbeiterInnen)

  • Familienmediation (Scheidung / Trennung / Generationenkonflikte / Erziehung / Erbstreitigkeiten etc.)

  • Mediative Begleitung bzgl. Entscheidungsphase Scheidung / Trennung

  • Konfliktcoaching: Einzelsetting /online bzw. telefonisches Coaching

  • Konflikttraining: für Teams – Teambuilding ( In- und Outdoor)

  • Konfliktmanagement für Unternehmen

  • Arbeit mit spezifischen Zielgruppen:

    • Lehrlinge (Lehrlingskündigung)
    • Menschen mit Behinderung

Mediation Menschen mit Behinderung (BGStG, BEinstG)

Ausgesprochene oder versteckte Konflikte führen manchmal zu Diskriminierung. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens besteht bei Einwilligung beider Parteien die Möglichkeit, Mediation kostenfrei in Anspruch zu nehmen (die Kosten für die Mediation übernimmt das Bundessozialamt).

Geförderte Mediation kann in Konfliktsituationen mit Menschen mit Feststellbescheid (Behindertenpass) ev. auch außerhalb des Schlichtungsverfahrens gewährt werden.

Anwendungsbeispiele

  • Schulwesen
  • Zugang zu Dienstleistungen / Veranstaltungen
  • Diskriminierung bei der Einstellung
  • beim Entgelt und freiwilligen Sozialleistungen
  • bei den sonstigen Arbeitsbedingungen
  • bei Schulungen und Beförderungen
  • bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Entlassung)
  • beim Zugang zu Berufsberatung und beruflicher Weiterbildung
  • bei der Mitgliedschaft in Interessensvertretungen
  • beim Zugang zur selbständigen Erwerbstätigkeit

Co-Mediation

Wir bieten auch Co-Mediation, d.h. Prozessabläufe finden mit zwei MediatorInnen statt. Wir arbeiten grundsätzlich in der Co-Mediation gemeinsam. Dies gewährleistet eine hohe Qualität der Mediation, gleichzeitig aber auch eine bessere Effektivität mit dem Ergebnis, dass die Verfahren i.d.R. nachhaltiger und zügiger durchgeführt werden können.

Vorteile bei der Co-Mediation

  • größere Methoden- und Aufgabenvielfalt
  • erhöhte und beständigere Aufmerksamkeit
  • erweiterte Fachkompetenz